Ja, wenn die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet wurde und medizinisch notwendig ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten.
Voraussetzung ist, dass die Pflege dazu dient, eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden, zu verkürzen oder eine Behandlung zu sichern.